Die Kettwaer Fähre |
An der Eger ist die Kettwaer Fähre. (Das Überfuhrhäuschen befindet sich jedoch jenseits des Flusses auf Klösterler Grund.) Sie ist Eigentum der Domäne Klösterle, was folgender Akt bezeugt: |
Nr. 3816
An die Ortsvertretung in Kettwa!
Bei der am 15.Juni 1874 zu Kettwa stattgefundenen Verhandlung kam zwischen Herrn Vinzenz Pessl, Wirtschaftsdirektor in Klösterle als bevollmächtigter Vertreter des Herrn Grafen Thun, Besitzers der zu Kettwa bestehenden Überfuhr, der Kettwaer Ortsvertretung, dann den Wirtschafts- und Hausbesitzern zu Kettwa nachstehendes Übereinkommen zustande: |
Egerüberfahrt mit Feriengästen | 1. Die Vertretung der Ortschaft Kettwa steht von ihrem unterm 6. Mai 1874 bei der hohen k. k. Statthalterei eingebrachten Einschreiten um Bewilligung zur Errichtung einer Gemeindeüberfuhr bei Kettwa ab. 2. Diese Vertretung und beziehungsweise die Besitzer der Witschaften Nr. 4, 5, 9, 10, 11, 15, 20, 21, 22, 26, 28, 29 und Hausbesitzer Nr. 1, 2, 3, 6, 7, 8, 12, 13, 14, 16, 17, 18, 19, 23, 24, 25, 27, 30, 31, 32, 33, 34, 35, 36, 37, 38, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 48 verpflichten sich, an die Domäne Klösterle, welche die Besorgung der Überfuhr bei Kettwa übernimmt und hiezu im Verpachtungswege einen Überführer bestimmen wird, und zwar für jede Wirtschaft jährlich zwei böhmische Metzen vorderes Korn und für jedes Haus dreißig fünf Kreuzer zu entrichten. Die Ortsvertretung übernimmt die Abfuhr des Getreides und Geldes und bleibt für die pünktliche Entrichtung dieser Natural- und Geldleistung gegenüber der Domäne verpflichtet. |
3. Dagegen sind die Hausbesitzer und Häusler und deren Angehörigen (Eltern, Ausgedinger, Ehegatten, Kinder und Gesinde), dann der Lehrer aus Kettwa, der Geistliche aus Klösterle und der wo immer zu Kettwaer Insassen gerufene Arzt und die Hebamme von der Zahlung einer Überfuhrsgebühr befreit.
4. Diese Verpachtung der Überfuhr durch die Domänen-Direktion erfolgt in der Ortschaft Kettwa und werden als Pachtlustige zunächst nur Inwohner aus Kettwa zugelassen. Sollte sich bei der angeordneten Lizitation kein Pachtlustiger, welcher den festgesetzten Pachtzins bietet melden, so steht es der Domänen-Direktion frei, für die Dauer der Pachtzeit einen anderen Überführer, welcher kein Insasse aus Kettwa ist, zu bestellen. Als Ausgebot wird der Pachtzins der vorausgehenden Pachtperiode maßgebend sein.
5. Dieses Übereinkommen wird für immerwährende Zeiten abgeschlossen, es müßten denn Verhältnisse eintreten, welche die Auflösung der Überfuhr für die Domäne wünschenswert erscheinen lassen; weshalb sich die Domänen-Direktion ausdrücklich das Recht vorbehält, die Ausübung der Überfuhr jederzeit unentgeltlich an die Ortschaft Kettwa zu überlassen.
6. Dieses Übereinkommen tritt am 1. Juli 1874 in Wirksamkeit und ist die bestimmte Natural- und Geldleistung alljährlich mit Ende Oktober durch die Ortsvertretung in Abfuhr zu bringen.
Kaaden, am 19. Juni 1874
Der k. k. Bezirkshauptmann: Ludwig.
Bei der Überfuhr findet die letzte, aber umso innigere Annäherung zwischen dem Duppauer- und Erzgebirge statt. Die Talesenge vermehrt bei Hochwässern die Gefahr und der Eisgang am 3. März 1891 bot ein betrübendes Schauspiel. Um halb 5 Uhr nachmittags trat beim sogenannten Wehr oberhalb der Egerwiese eine Stauung der Eismassen ein. Die Eisschollen bäumten sich haushoch unter der Gewalt der nachdrängenden Gewässer. Diese nahmen eine rückläufige Bewegung an, überschritten die Ufer und die neugierige Menge gewann kaum Zeit, um sich auf die hohen Böschungen des Eisenbahndammes zu flüchten. Aus den verschobenen Eismassen ragte nur noch das Dach des Überfuhrhäuschens gegenüber von Kettwa hervor, das beim ersten Anpralle die Mauern einbüßte. Die Bewohner konnten sich nur in aller Eile retten. Auch das erste Wohnhaus auf dem hiesigen Ufer (Fickerhaus) wurde hart mitgenommen. Gartenzaun und Obstbäume mußten dem schwimmenden Eise weichen und das war das Werk einiger Augenblicke. Dann brachen die Wässer unter dem festgerannten Eise durch und wälzten sich unaufhaltsam über und zwischen der weiter stehen gebliebenen Eisdecke fort. Um 7 Uhr abends war der Eisgang beendet. |